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7. Mai 2003:
Stadt verzeigt die Zerstörer des zeitgeschichtlich wertvollen
Hochofens auf dem Escher-Wyss-Areal
Die Stadt Zürich verzeigt die Intershop
AG und die Generalunternehmung Zschokke Generalunternehmung. Sie sind
verantwortlich für den unrechtmässigen Abbruch eines zeitgeschichtlich
wertvollen Hochofens der ehemaligen Giesserei auf dem Sulzer/Escher-Wyss-Areal
Ende März. Sie haben sich mit ihrer Tat wissentlich über eine
superprovisorische Verfügung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich
hinweggesetzt.
Die Stadt Zürich verzeigt die Intershop AG und die Generalunternehmung
Zschokke Generalunternehmung. Sie sind verantwortlich für den
unrechtmässigen Abbruch eines zeitgeschichtlich wertvollen Hochofens der
ehemaligen Giesserei auf dem Sulzer/Escher-Wyss-Areal Ende März. Sie haben
sich mit ihrer Tat wissentlich über eine superprovisorische Verfügung des
Hochbaudepartements der Stadt Zürich hinweggesetzt.
Heute liegen die Überreste des einstigen Kupolofens eingepackt beim Tatort.
Die Stadt hat sie versiegeln lassen, nachdem sie den Abbruch des Zeitzeugen
trotz mündlicher und schriftlicher Intervention nicht hatte verhindern
können. Eine erste mündliche Aufforderung zum Stopp des Abbruchs erfolgte am
31. März, eine superprovisorische Verfügung zur vorsorglichen
Unterschutzstellung wurde am nächsten Tag vor Ort vorgewiesen. Dennoch ging
der Abbruch weiter, bis er am 2. April mit Hilfe der Polizei gestoppt werden
konnte.
Aufgrund von §209 und §210 des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG)
reicht das Hochbaudepartement nun beim Statthalteramt eine Anzeige gegen die
Intershop AG und die Zschokke AG ein und verlangt eine angemessene
Bestrafung im Sinne von §340 PBG. Im Gesetz ist klar festgehalten, dass die
Mitteilung an den Grundeigentümer über die Aufnahme seines Grundstücks in
ein Inventar verbietet, am Objekt ohne Bewilligung der Behörden noch
Veränderungen vorzunehmen. Dieses Schutzmassnahme kann auch ohne
Inventarisierung angeordnet werden.
Für den Zürcher Stadtrat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die krasse
Missachtung einer behördlichen Verfügung nicht einfach unbestraft belassen
werden kann. Neben der juristischen Massnahme führt die Stadt jedoch
weiterhin Gespräche mit der Intershop AG. Sie möchte, dass der entstandene
Schaden auch materiell wieder gut gemacht wird. Das könnte allenfalls gar
heissen, den ursprünglichen Ofen wieder herzustellen.
Besonders enttäuscht ist die Stadt, dass Intershop AG und Zschokke AG den
Ofen zu einem Zeitpunkt schleiften, als Gespräche über dessen Erhaltung und
mögliche Nutzungsarten geführt wurden. Aus diesem Grund hatte die Stadt auch
auf eine vorsorgliche Unterschutzstellung verzichtet. „Unserer Meinung nach
macht es keinen Sinn, unnötige Kosten für die Stadt auszulösen, wenn man
sich partnerschaftlich einigen kann", sagt Stadträtin Kathrin Martelli.
Sie ist überzeugt, dass diese unbürokratische Praxis Sinn macht. „Wir wollen
auch künftig mit unseren Partnern in einem Klima des Vertrauens arbeiten
können und gemeinsam Lösungen suchen. Das ist unser Verständnis von moderner
und effizienter Zusammenarbeit zwischen Behörden und Kundschaft. Und das
klappt auch in den allermeisten Fällen", betont die Vorsteherin des
Hochbaudepartements. Muss die Stadt jedoch feststellen, dass ihre
Verhandlungspartner diese Spielregeln missachten, dann wird sie bei
künftigen Geschäften solche Übergriffe mit entsprechenden Massnahmen zu
verhindern wissen.
Trotz der Anzeige will das Hochbaudepartement die bereits begonnen Gespräche
mit der Intershop AG weiterführen und gemeinsam eine konstruktive Lösung
suchen, wie der Schaden mindestens zum Teil wieder gut gemacht werden kann.
Quelle:
Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 7. Mai 2003
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13. Mai 2005: Kunst statt Konflikt in
Zürich West Vor zwei Jahren
wurde der Hochofen beim Puls 5 abgebrochen. Nun kommt an seine Stelle ein
Turbinenrad, das an den ehemaligen Industriestandort erinnert. Zusätzlich
einigten sich die Stadt und die Bauträgerschaft, dass diese in der Halle des
Puls 5 fünf Performances von renommierten Künstlerinnen und Künstlern
stattfinden lässt.
Im Rahmen der Überbauung Puls 5 war vorgesehen, den zur Giessereihalle
gehörenden Hochofen (Kupolofen) als Zeitzeugen zu erhalten und umzunutzen.
Nach dem Abbruch des Hochofens und der Verzeigung durch die Stadt im
Frühjahr 2003 trafen die Stadt und die SGI Promotion eine Vereinbarung: Am
ehemaligen Standort soll ein Kunstwerk errichtet werden, das an den Hochofen
und dessen Bedeutung für die industrielle Produktion erinnert. Sämtliche
Kosten werden von der SGI Promotion getragen. Darauf entwickelte die SGI
Promotion das Projekt Kunst Puls 5.
Die einberufene Jury zum Projekt riet allerdings vom vorgesehenen statischen
Kunstobjekt ab, weil der Hochofen und dessen Ausstrahlung nicht kopiert
werden können. Die Stadt und die SGI Promotion einigten sich deshalb
stattdessen auf ein modernes, dynamisches Kunstprojekt: "Late shift". Unter
diesem Titel finden in der Halle des Puls 5 zwischen Mai und November 2005
fünf Performances von renommierten Künstlerinnen und Künstlern statt. Die
Aktionen werden festgehalten und veröffentlicht. "Aus einem Konflikt ist
etwas Gutes entstanden", sagte Franz Eberhard, Direktor des Amts für
Städtebau. "Die hochwertigen Kunstinterventionen sind eine für den Ort
massgeschneiderte Lösung und eine Bereicherung für Zürich."
Die Stadt und die SGI Promotion haben sich weiterhin darauf geeinigt, dass
am Standort des alten Hochofens der noch bestehende Sockel abgebrochen wird.
Die Fläche und das Volumen des Sockels bleiben erhalten und werden
landschaftsarchitektonisch neu gestaltet. Integriert wird ein Turbinenrad,
das die VA TECH Hydro (ehemals Sulzer Escher-Wyss) der Stadt geschenkt hat.
Damit erinnert ein altes Hochofenprodukt an den ehemaligen Industriestandort
und verweist auf den Namen des Turbinenplatzes.
Das Hochbaudepartement hatte am 8. Mai 2003 eine Strafanzeige gegen die SGI
Promotion eingereicht, weil diese trotz Baustopp und vorsorglicher
Unterschutzstellung den Hochofen weiter abbrechen liess. Dieses Verfahren
ist noch hängig.
Quelle:
Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 13. Mai 2005
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