Objekt /
Adresse

Ehemaliger Hochofen
Technoparkstrasse / Escher Wyss Areal

 
erbaut .
Hausname . Abbruch .
Quartier(e) Industriequartier Stadtkreis 5 PLZ 8005
       
Abbildung
Bildtext Zerstörter Hochofen auf dem Escher-Wyss-Areal
Bildquelle Medienmitteilung der Stadt Zürich
   
Text 7. Mai 2003: Stadt verzeigt die Zerstörer des zeitgeschichtlich wertvollen
Hochofens auf dem Escher-Wyss-Areal

Die Stadt Zürich verzeigt die Intershop AG und die Generalunternehmung Zschokke Generalunternehmung. Sie sind verantwortlich für den unrechtmässigen Abbruch eines zeitgeschichtlich wertvollen Hochofens der ehemaligen Giesserei auf dem Sulzer/Escher-Wyss-Areal Ende März. Sie haben sich mit ihrer Tat wissentlich über eine superprovisorische Verfügung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich hinweggesetzt.

Die Stadt Zürich verzeigt die Intershop AG und die Generalunternehmung Zschokke Generalunternehmung. Sie sind verantwortlich für den unrechtmässigen Abbruch eines zeitgeschichtlich wertvollen Hochofens der ehemaligen Giesserei auf dem Sulzer/Escher-Wyss-Areal Ende März. Sie haben sich mit ihrer Tat wissentlich über eine superprovisorische Verfügung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich hinweggesetzt.

Heute liegen die Überreste des einstigen Kupolofens eingepackt beim Tatort. Die Stadt hat sie versiegeln lassen, nachdem sie den Abbruch des Zeitzeugen trotz mündlicher und schriftlicher Intervention nicht hatte verhindern können. Eine erste mündliche Aufforderung zum Stopp des Abbruchs erfolgte am 31. März, eine superprovisorische Verfügung zur vorsorglichen Unterschutzstellung wurde am nächsten Tag vor Ort vorgewiesen. Dennoch ging der Abbruch weiter, bis er am 2. April mit Hilfe der Polizei gestoppt werden konnte.

Aufgrund von §209 und §210 des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) reicht das Hochbaudepartement nun beim Statthalteramt eine Anzeige gegen die Intershop AG und die Zschokke AG ein und verlangt eine angemessene Bestrafung im Sinne von §340 PBG. Im Gesetz ist klar festgehalten, dass die Mitteilung an den Grundeigentümer über die Aufnahme seines Grundstücks in ein Inventar verbietet, am Objekt ohne Bewilligung der Behörden noch Veränderungen vorzunehmen. Dieses Schutzmassnahme kann auch ohne Inventarisierung angeordnet werden.

Für den Zürcher Stadtrat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die krasse Missachtung einer behördlichen Verfügung nicht einfach unbestraft belassen werden kann. Neben der juristischen Massnahme führt die Stadt jedoch weiterhin Gespräche mit der Intershop AG. Sie möchte, dass der entstandene Schaden auch materiell wieder gut gemacht wird. Das könnte allenfalls gar heissen, den ursprünglichen Ofen wieder herzustellen.

Besonders enttäuscht ist die Stadt, dass Intershop AG und Zschokke AG den Ofen zu einem Zeitpunkt schleiften, als Gespräche über dessen Erhaltung und mögliche Nutzungsarten geführt wurden. Aus diesem Grund hatte die Stadt auch auf eine vorsorgliche Unterschutzstellung verzichtet. „Unserer Meinung nach macht es keinen Sinn, unnötige Kosten für die Stadt auszulösen, wenn man sich partnerschaftlich einigen kann", sagt Stadträtin Kathrin Martelli.

Sie ist überzeugt, dass diese unbürokratische Praxis Sinn macht. „Wir wollen auch künftig mit unseren Partnern in einem Klima des Vertrauens arbeiten können und gemeinsam Lösungen suchen. Das ist unser Verständnis von moderner und effizienter Zusammenarbeit zwischen Behörden und Kundschaft. Und das klappt auch in den allermeisten Fällen", betont die Vorsteherin des Hochbaudepartements. Muss die Stadt jedoch feststellen, dass ihre Verhandlungspartner diese Spielregeln missachten, dann wird sie bei künftigen Geschäften solche Übergriffe mit entsprechenden Massnahmen zu verhindern wissen.

Trotz der Anzeige will das Hochbaudepartement die bereits begonnen Gespräche mit der Intershop AG weiterführen und gemeinsam eine konstruktive Lösung suchen, wie der Schaden mindestens zum Teil wieder gut gemacht werden kann.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 7. Mai 2003

 

   
Abbildung
Bildtext Der Hochofen auf dem Sulzer-Escher-Wyss-Areal vor der Zerstörung
Bildquelle Medienmitteilung der Stadt Zürich
     
Text 13. Mai 2005: Kunst statt Konflikt in Zürich West

Vor zwei Jahren wurde der Hochofen beim Puls 5 abgebrochen. Nun kommt an seine Stelle ein Turbinenrad, das an den ehemaligen Industriestandort erinnert. Zusätzlich einigten sich die Stadt und die Bauträgerschaft, dass diese in der Halle des Puls 5 fünf Performances von renommierten Künstlerinnen und Künstlern stattfinden lässt.

Im Rahmen der Überbauung Puls 5 war vorgesehen, den zur Giessereihalle gehörenden Hochofen (Kupolofen) als Zeitzeugen zu erhalten und umzunutzen. Nach dem Abbruch des Hochofens und der Verzeigung durch die Stadt im Frühjahr 2003 trafen die Stadt und die SGI Promotion eine Vereinbarung: Am ehemaligen Standort soll ein Kunstwerk errichtet werden, das an den Hochofen und dessen Bedeutung für die industrielle Produktion erinnert. Sämtliche Kosten werden von der SGI Promotion getragen. Darauf entwickelte die SGI Promotion das Projekt Kunst Puls 5.

Die einberufene Jury zum Projekt riet allerdings vom vorgesehenen statischen Kunstobjekt ab, weil der Hochofen und dessen Ausstrahlung nicht kopiert werden können. Die Stadt und die SGI Promotion einigten sich deshalb stattdessen auf ein modernes, dynamisches Kunstprojekt: "Late shift". Unter diesem Titel finden in der Halle des Puls 5 zwischen Mai und November 2005 fünf Performances von renommierten Künstlerinnen und Künstlern statt. Die Aktionen werden festgehalten und veröffentlicht. "Aus einem Konflikt ist etwas Gutes entstanden", sagte Franz Eberhard, Direktor des Amts für Städtebau. "Die hochwertigen Kunstinterventionen sind eine für den Ort massgeschneiderte Lösung und eine Bereicherung für Zürich."

Die Stadt und die SGI Promotion haben sich weiterhin darauf geeinigt, dass am Standort des alten Hochofens der noch bestehende Sockel abgebrochen wird. Die Fläche und das Volumen des Sockels bleiben erhalten und werden landschaftsarchitektonisch neu gestaltet. Integriert wird ein Turbinenrad, das die VA TECH Hydro (ehemals Sulzer Escher-Wyss) der Stadt geschenkt hat. Damit erinnert ein altes Hochofenprodukt an den ehemaligen Industriestandort und verweist auf den Namen des Turbinenplatzes.

Das Hochbaudepartement hatte am 8. Mai 2003 eine Strafanzeige gegen die SGI Promotion eingereicht, weil diese trotz Baustopp und vorsorglicher Unterschutzstellung den Hochofen weiter abbrechen liess. Dieses Verfahren ist noch hängig.

Quelle: Medienmitteilung der Stadt Zürich vom 13. Mai 2005

 

   
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